am 18.09.2024

DS-GVO Audit nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.0)

System

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.0) ist die Antwort der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) auf die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Mit dem neuen „DS-GVO Audit nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.0)“ prüfen und bewerten wir Ihre Datenschutzorganisation auf die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Unser systematischer Ansatz übersetzt das Audit in praktisches Handeln für Sie und Ihre Verwaltung.

Mittels verschiedener Bausteine werden insgesamt rund 300 Kontrollfragen gestellt, aus deren Art der Beantwortung Grafiken generiert werden können.

Die geben Auskunft darüber, in welchen Umfang Ihr Unternehmen den Anforderungen des Standard-Datenschutzmodells entspricht.

Zu jeder Frage erhalten Sie eine detaillierte Maßnahmenliste, um im Anschluss an das Audit eigenständig und Schritt für Schritt vorgehen zu können.

Für weitere Informationen, zur Terminvereinbarung oder zu unverbindlichen Beratung nutzen Sie unser Kontaktformular.

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am 29.05.2024

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz

Vorsicht Abmahnung

Vor Kurzem trat das neue Digitale-Dienste-Gesetz (TDDDG) in Kraft. Damit verbunden waren Änderungen in weiteren Gesetzen, insbesondere des TMG und des TTDSG, welche u.a. für die Ausgestaltung von Websites und anderen Onlineauftritten bedeutend sind.

Das seit langem bekannte Telemediengesetz (TMG) tritt gänzlich außer Kraft. Entsprechende Referenzen sind zukünftig nicht mehr gültig, insbesondere für das Impressum nach ehemals § 5 TMG.Das etwas jüngere Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde nur geringfügig überarbeitet, heißt aber künftig Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). In beiden Fällen wird künftig nicht mehr von „Telemedien“ gesprochen, sondern von „Digitalen Diensten“.

Was ist zu tun?
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen müssen die entsprechenden Verweise in sämtlichen Dokumenten angepasst werden. Es handelt sich nur um redaktionelle Änderungen, inhaltlich ändert sich nichts. Das betrifft für Sie insbesondere:

1. Informationen im Impressum
Bislang hat sich der Verantwortliche bei den Informationen im Impressum auf § 5 TMG bezogen. Diese Informationspflichten finden sich nun im neuen § 5 DDG wieder. Der Änderungsbedarf gilt dabei nicht nur für Webseiten, sondern auch andere digitale Dienste wie z.B. Social-Media-Auftritte oder herausgegebene Apps.

2. Cookies und Datenschutzerklärungen
Bislang wurde zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen auf § 25 TTDSG Bezug genommen. Künftig wird dies § 25 TDDDG sein. Struktur und Inhalt bleibt allerdings gleich, beispielsweise wird § 25 Abs. 2 TTDSG nun ebenfalls zu § 25 Abs. 2 TDDDG. Aktualisieren Sie die Verweise im Consent-Banner / Cookie-Banner, in ergänzenden Beschreibungen, und ggf. in allen betreffenden Datenschutzerklärungen.

3.Vertraulichkeitsverpflichtungen
Wo Ihre verwendeten Vertraulichkeitsverpflichtungen sich auf das Fernmeldegeheimnis nach § 3 TTDSG sowie die Straf- und Bußgeldvorschriften nach § 27, 28 TTDSG bezogen haben, ist eine Aktualisierung der Dokumente nötig. Auch hier sind inhaltlich keine Änderungen vorgenommen worden, lediglich das Gesetz bzw. die Abkürzung muss angepasst werden.Die Anpassungen können für die Zukunft verwendet werden. Eine Neuverpflichtung bereits verpflichteter Personen ist nicht erforderlich.

4. Datenschutzhandbuch / Datenschutzrichtlinien und sonstige Dokumentation
Je nach Ausgestaltung wird im Datenschutzhandbuch bzw. in den Datenschutzrichtlinien eine Auflistung aller den Verantwortlichen betreffenden gesetzlichen Grundlagen geführt. Derartige Angaben sind nach obigem Vorbild zu aktualisieren.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Umsetzung der gebotenen Maßnahmen.

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am 01.12.2023

Wasserpositive Hotelbetriebe

WfW GREEN HOTEL Betriebe servieren ausschliesslich lokales Trinkwasser - Bild (c)WfW GREEN HOTEL

WfW GREEN HOTEL Betriebe servieren ausschliesslich lokales Trinkwasser.

Damit werden sowohl logistische als auch ökologische Aspekte positiv akzentuiert: Transportwege, Plastikverpackungen und Recyclingaufwand werden gänzlich eingespart, so dass der innerbetriebliche Aufwand deutlich vermindert wird.

Strenge Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien garantieren gleichzeitig hervorragende Wasserqualität, so dass keine Abstriche bei Geschmack und Mineralstoffgehalt gemacht werden müssen – folglich ein Win-Win für alle Beteiligten: weniger Aufwand mit hoher Qualität.

Neben den positiven Aspekten für den eigenen Betrieb, die Gäste und unsere Umwelt, steht der soziale Faktor als Krönung der Agenda: Die Partnerschaftsbeiträge der Hotels fliessen in die wasserbezogenen Aktivitäten von WfW in den Bereichen «Zugang & Gesundheit», «Bildung & Kompetenz» und «Schutz & Klima» in Mosambik, Sambia und der Schweiz.

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am 06.10.2023

Mehrwertsteuerumstellung Schweiz

Mehrwertsteuerumstellung Schweiz - Kost Warenwirtschaft

Zum 31.12.2023 findet in der Schweiz eine Mehrwertsteuerumstellung statt. Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt die Einstellungen hierfür in der Warenwirtschaft KOST vornehmen.

Schritt 1

Öffnen Sie die FIBU Konten.

Schritt 2

Gehen Sie zu den Wareneingangssparten und tragen Sie unten bei Mwst. 4 und 5 die neuen Sätze ein. So können Sie beim Wareneingang die Mwst. Steuer auswählen.

Die Steuersätze werden in der Schweiz auf 8.1 und 2.6 erhöht. Die im Screenshot dargestellten Sätze dienen nur der Anschauung!

Wenn alle Lieferscheine mit den alten Steuersätzen verbucht sind, stellen Sie die Standard-Sätze oben in dem langen Balken auf die neuen Sätze. So können Sie die sowohl die Steuersätze gültig bis 31.12.2023 als auch die Steuersätze gültig ab 01.01.2024 verwenden.

Schritt 3

Für die Erlöse gehen Sie bitte zu den Wareneingangssparten und ändern am 01.01.2024 die Steuersätze.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Kassen Systemen die Steuersätze dort ebenfalls anpassen müssen.

Über die Schaltfläche "mehr erfahren" können Sie sich diese Anleitung auch als PDF herunterladen.

Benötigen Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen zur Umstellung? Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns, telefonisch oder per Mail.

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am 19.09.2023

Neuer Kooperationspartner

Partnerschaft zwischen Koell Consulting und C1 Manager

Der C1:Manager ist mehr als nur eine Verwaltungssoftware für Campingplätze.

Dietmar Jankowski und Marc Willer haben von Anfang an eine klare Philosophie verfolgt: Ihr entwickeltes Produkt, der C1:Manager, geht über die bloße Verwaltungssoftware für Campingplätze und Freizeitanlagen jeder Größe hinaus – es ist ein modular aufgebautes und individuell anpassbares System.

Dietmar Jankowski, einer der Geschäftsführer der jawigo GmbH, betont, dass eine Software mehr ist als eine Ansammlung von Bits und Bytes. Ihr Ziel ist es, ihre Kunden von A bis Z zu unterstützen, damit sie das Beste aus dem C1:Manager herausholen können. Neben einer zuverlässigen Programmierung und den notwendigen Funktionen sind dabei drei weitere Schlüsselfaktoren von großer Bedeutung: eine umfassende Beratung im Vorfeld, die maßgeschneiderte Konfiguration des Systems entsprechend den Kundenanforderungen sowie exzellenter Service im Anschluss. Dietmar Jankowski fügt hinzu, dass eine technische Lösung ohne das Engagement von Menschen nicht vollständig ist.

Um diesen Ansatz weiterzuentwickeln, hat die jawigo GmbH im September 2023 eine Kooperation mit Markus Köll und der Koell Consulting GmbH gestartet.

Markus Köll wird ab sofort den Vertrieb und die Beratung für Österreich und die Schweiz übernehmen. Er ist in der Branche kein Unbekannter. Zwischen 2007 und 2017 arbeitete er bereits als Vertriebsbeauftragter und Berater für eine ähnliche Branchenlösung, bevor er sich auf den Bereich Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte und weiterbildete.

Dietmar Jankowski äußerte sich erfreut über die Zusammenarbeit: „Wir sind begeistert, Markus Köll in unserem Team begrüßen zu dürfen. Sein umfangreiches Fachwissen und seine langjährige Erfahrung in der Campingplatz-Verwaltung machen ihn zu einem idealen Ansprechpartner für unsere Kunden. Er wird nicht nur unsere Vertriebsentwicklung vorantreiben, sondern auch seine Ideen zur Weiterentwicklung unseres Systems beitragen.“

Im November und Dezember 2023 werden die jawigo GmbH und Markus Köll im Rahmen des Bayerischen Campingtags International und des Norddeutschen Campingtags gemeinsam die neuesten Funktionen des C1:Manager vorstellen.

am 06.06.2023

Audit 2023 zum Festpreis

Markus Köll

Liebe Kunden, Partner und Freunde, die Hauptsaison neigt sich in vielen Betrieben dem Ende entgegen und damit stehen zahlreiche Arbeitsschritte im Zusammenhang mit der Warenwirtschaft an.

Mit unserem jährlichen Audit bieten wir Ihnen eine unkomplizierte und kostengünstige Lösung zur Überprüfung Ihrer KOST Installation vor Ort! Mit diesem Service halten Sie Ihr System technisch und rechtlich auf dem aktuellen Stand und sind so bestens für die neue Saison vorbereitet.

Zum Festpreis von € 759,-- exkl. Mwst., inkl. Anreise bieten wir Ihnen ein 6-Stunden Audit mit folgende Dienstleistungen

  • Update auf die aktuelle KOST Version inkl. Update auf die Crystal Reports Runtime V20.13
  • Prüfung der Task Datenbank und Einstellen der Protokolldatei für die Kost Datenbank
  • Einrichten des Kost Deamons als geplanter Task inkl. SQL Datenbank Defragmentierung
  • Überprüfung der Datensicherung in Rücksprache mit Ihrem EDV Betreuer
  • Dokumentation der Kassenschnittstelle
  • Pocket PC Umstellung auf Android mit neuem Webservice und vielen neuen Funktionen
  • Update SQL Native Client
  • SQL Datengröße/SQL Lizenz Prüfung
  • B2B Lieferschein Optimierung

Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Angebot entspricht und bitten bei Interesse um Buchung bzw. Terminvereinbarung unter info@koell.com.

Das Angebot ist von 01.06.2023 bis 30.09.2023 buchbar.

Ihr Markus Köll

am 17.03.2023

Koell Consulting ist nach ISO 27001 TÜV zertifizierter ISMS-Manager und -Auditor

ISMS-Manager &-Auditor nach ISO 27001 TÜV

Mit der neuen Qualifikation kann Sie Koell Consulting noch besser in den IT-gestützten Abläufen Ihres Unternehmens unterstützen und für Sicherheit sorgen. Aber was genau macht ein Information Security Management System (ISMS)-Manager und -Auditor?

Ein Information Security Management System (ISMS)-Manager und -Auditor nach ISO 27001 TÜV hat eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Überprüfung von Informationssicherheitsrichtlinien in einem Unternehmen.

Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard für Informationssicherheit. Ein ISMS-Manager und -Auditor nach ISO 27001 TÜV ist dafür verantwortlich, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) in einem Unternehmen zu implementieren, zu überwachen und zu verbessern.

Dies beinhaltet unter anderem:

Risikobewertung und -management
Der ISMS-Manager und -Auditor identifiziert potenzielle Bedrohungen für die Informationssicherheit eines Unternehmens und bewertet das Risiko, das von jeder Bedrohung ausgeht. Auf dieser Grundlage erstellt er dann ein Risikomanagement-Plan, um das Risiko zu minimieren.

Richtlinien- und Prozessentwicklung
Der ISMS-Manager und -Auditor entwickelt Richtlinien und Prozesse für die Informationssicherheit im Unternehmen. Diese umfassen unter anderem

  • Zugangskontrollen
  • Zugriffskontrollen
  • Passwortrichtlinien,
  • Datensicherungsverfahren
  • Wiederherstellungsverfahren
  • sowie Notfallpläne

Schulung und Sensibilisierung
Der ISMS-Manager und -Auditor schult Mitarbeiter im Unternehmen in Bezug auf die Informationssicherheitsrichtlinien und -verfahren und sensibilisiert sie für potenzielle Bedrohungen.

Überwachung und Bewertung
Der ISMS-Manager und -Auditor überwacht kontinuierlich die Wirksamkeit des ISMS im Unternehmen und bewertet, ob es den Anforderungen der ISO 27001 entspricht.

Als Teil seiner Aufgaben als ISMS-Auditor führt der Manager auch regelmäßige interne Audits durch, um sicherzustellen, dass das ISMS ordnungsgemäß implementiert und eingehalten wird. Darüber hinaus ist er auch für die Koordination und Überwachung von externen Audits verantwortlich, die von TÜV-Prüfern durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass das Unternehmen die Anforderungen der ISO 27001 erfüllt.

Zusammenfassend ist ein ISMS-Manager und -Auditor nach ISO 27001 TÜV ein unverzichtbarer Mitarbeiter in einem Unternehmen, der sicherstellt, dass die Informationssicherheitsrichtlinien und -verfahren in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ISO 27001 sind.

Indem er Risiken identifiziert, Richtlinien und Prozesse entwickelt, Schulungen durchführt, das ISMS überwacht und Audits koordiniert, trägt er dazu bei, die Sicherheit der Unternehmensdaten zu gewährleisten und das Vertrauen der Kunden und Partner in das Unternehmen zu stärken.

Und was können wir für Sie tun?

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am 22.09.2022

Schriftarten datenschutzkonform in der Webseite einbinden

Vorsicht Abmahnung

Die meisten Webseiten nutzen sogenannte "Google Fonts", also Schriftarten die von Google bereit gestellt werden.

Diese Schriftarten werden in den meisten Fällen nicht auf der Betreiber-Webseite gehostet, sondern von Google-Servern bei Abruf einer Seite geladen.

Ob das bei Ihrer Webseite der Fall ist, können Sie zum Beispiel mit dem Browser FIREFOX relativ einfach überprüfen.

So überprüfen Sie die Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Webseite

  • Öffnen Sie Ihre Homepage über FIREFOX
  • drücken Sie F12 für die Entwicklerkonsole
  • klicken Sie nun auf "Netzwerkanalyse" und filtern Sie nur auf Schriften
  • drücken Sie auf der Tastatur F5 um Ihre Seite neu zu laden

Wenn nun unter "Host" etwas in Verbindung mit "google", "gstatic" oder "googleapis" steht, werden die Schriften von Google geladen. Andernfalls steht unter "Host" ihre eigene Domain.

Haben Sie spezielle Fragen oder benötigen Sie weitere Unterstützung im Bereich des Datenschutz? Ich stehe Ihnen als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter für Österreich & Deutschland gerne zur Seite.

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am 09.08.2021

Nachhaltig (waren-)wirtschaften

Foodwaste Berechnung in KOST Warenwirtschaft

Warenwirtschaft KOST um Food Waste Berechnung und Ermittlung des CO2-Fussabdrucks erweitert.

Lebensmittelverschwendung trägt nachweislich zu einem negativen CO2-Fussabruck bei. Warum? Weil bei der Produktion von Lebensmitteln, bei deren Transport oder Lagerung Emissionen, entstehen. Werden Lebensmittel anschließend nicht verbraucht, sondern weggeworfen oder verschwendet, war die Produktion unnötig.

Lebensmittelverschwendung kostet nicht nur Geld

Neben dem finanziellen Verlust, der bei der Verschwendung von Lebensmitteln innerhalb eines Unternehmens verursacht wird, kommt auch noch eine negative ökologische Komponente hinzu.

Somit ist es im Hinblick auf nachhaltiges wirtschaften nicht nur aus monetärer Sicht interessant das Thema im Auge zu behalten. Schließlich kann es auch bei den immer wichtiger werdenden Nachhaltigkeit-Zertifizierungen ein entscheidender Faktor sein, wie mit der kostbaren Ressource umgegangen wird. Von einer persönlichen Verantwortung ganz zu schweigen.

In die KOST Warenwirtschaft wurde die Food-Waste-Berechnung nun so integriert, dass mittels Abfallmessung und ohne weitere Fremddaten eine Auswertung vorgenommen werden kann.

Der CO2-Fussabruck

Für die Berechnung des CO2-Fussabdrucks werden die Einkaufsartikel in Kombination mit den Rezepturen in ein Verhältnis mit öffentlich zugänglichen CO2-Werten (z.B. aus Lieferantenkatalogen, dem Internet oder von externen Anbietern) gesetzt.

Daraus kann der Wert berechnet werden. Die Auswertung ist nicht nur zu internen Zwecken hilfreich. Über ein Logo kann die nachhaltige Arbeit des Betriebs zum Beispiel auf Speisenkarten angedruckt, oder der eigenen Internet-Seite angezeigt werden.

Sie möchten mehr zum Thema CO2-Fussabrcukc und Food-Waste-Berechnung erfahren? Nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns.

am 22.07.2021

Funktionserweiterung der Android Scanner App

Schwundbuchungen in der KOS Android Scanner App

Die Android Scanner App für KOST Warenwirtschaft wurde um einige nützliche Funktionen erweitert.

Mit Version 21.7.19.18, bzw. KOST-AE Version 4.3 können nun auch Schwundbuchungen über die KOST-App abgewickelt werden.

Außerdem gibt es jetzt auch eine eigene Übersichtsmaske für Erfassungen aus der KOST-APP.

Zu weiteren Neuerungen in der Artikelerfassung gibt es auch noch zwei weitere, nützliche Funktionen innerhalb der neuen Version:

1. Übernahme der Bemerkungen

Die Bemerkungen für die Erfassungsarten: Bestellung, Inventur, Sublagerwarenbewegung und Wareneingang, werden beim Laden in die entsprechenden Felder übernommen.
Bei der Schwundbuchung dient die Bemerkung allerdings mehr als Information, hier gibt es in der P.E.R.S.- Maske kein entsprechendes Feld, das befüllt werden kann.

2. Übertragung der "von-Kostenstelle" bei Sublager-Warenbewegungen

Bei einer Sublager-Warenbewegung wird jetzt sowohl die belieferte als auch die liefernde Kostenstelle übertragen.

am 29.04.2021

Die Android Scanner App für KOST

KOST Warenwirtschaft

Die Android Scanner App dient der einfachen Artikelerfassung in Ihrer Warenwirtschaft.

Mit der Android Scanner App optimieren Sie Ihre Artikelerfassung, sparen Zeit und minimieren Fehlerquellen.

Von der Artikelerfassung im Wareneingang über die Bestandskontrolle bis zur Inventur.

Übrigens:
Die Kost Artikelerfassung ist grundsätzlich offline-fähig und speichert sämtliche Eingaben in einer lokalen SQLite-Datenbank. Ein Onlinezugang zum KOST-Webservice ist nur für den Austausch der Stammdaten, für die Übertragung von Erfassungen und für das Schicken der Datenbank an KOST notwendig.

Das macht das System vielfältig und überall einsetzbar.

Ein weiterer großer Vorteil neben der Zeitersparnis: mit Nutzung der Android Scanner App für KOST minimieren Sie Fehlerquellen, da das Gerät und die App den Artikel exakt erfasst. Übertragungsfehler bei der manuellen Erfassung durch unleserliche Schrift o.ä. gehören somit der Vergangenheit an.

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am 17.12.2020

COVID-19 Contact Tracing

Hell-Orange

Mit der der "Gästekartei" erstellen Sie schnell, einfach und ohne zusätzlichen Aufwand ihre gesetzeskonforme Besucherliste!

Die Einrichtung erfolgt in wenigen Minuten und ist ohne jegliches Fachwissen möglich.

Köll Consulting-Kunden erhalten mit dem Rabatt-Code Koell4Clients 50% Ermäßigung! Mehr unter www.gästekartei.at

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am 17.07.2020

EU-US Privacy Shield Abkommen ist ungültig

Hell-Orange

Im Umfeld von Daten und Auswertungen nimmt der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle ein. Im Austausch von Daten mit den USA hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 16.07.2020 eine weitreichende Entscheidung gefällt.

Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter können ab diesem Datum keine personenbezogenen Daten mehr auf Basis des sogenannten EU-US Privacy Shields an Empfänger in den Vereinigten Staaten übermitteln.

Was bedeutet das für Sie?

Bei den EU-Standardvertragsklauseln werden Verantwortliche durch den EuGH in die Pflicht genommen, für jeden Datenexport in ein Drittland zu untersuchen, ob der Empfänger die Zusicherungen der Vertragsklauseln einhalten kann oder ob lokale Gesetze ihm dies verbieten.

Wissen Sie wo Ihre Daten gespeichert sind? Tauschen Sie Daten mit Empfängern in den Vereinigten Staaten aus? Über Buchungskanäle oder Formulare auf Ihrer Webseite?

Sprechen wir darüber. Im Rahmen meiner Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter prüfe ich Ihre Vorgänge und ermittle die für Sie passenden Rahmenbedingungen.

am 06.05.2020

Der Unterschied zwischen Datenschutz & Datensicherheit

Hell-Orange

Die Betriebe haben gerade jetzt die Zeit sich vieler aufgeschobener Themen zu widmen. Daher stehen aktuell auch zahlreiche Datenschutz-Projekte an. In meinen Gesprächen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es immer wieder die Vermischung zwischen Datenschutz und Datensicherheit.

Beim Datenschutz handelt es sich grundsätzlich um den Schutz personenbezogener Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, und so weiter. Es geht unter anderem um die Aufbewahrung oder Zugriffsberechtigung sowie die entsprechenden Anweisungen dazu.

Von Datensicherheit wird gesprochen, wenn es um die IT im Unternehmen selbst geht. Also das physische Sichern relevanter Dateien auf Servern mit einem eigenen Sicherungskonzept.

Wie sieht Datenschutz im Unternehmen aus?

In der Praxis werden personenbezogene Daten oft stiefmütterlich behandelt. Dazu zählen nicht nur Daten von Kunden oder Gästen, sondern auch die von Mitarbeitern. Ein Verlust oder ein Zugriff fremder Personen kann einen erheblichen unternehmerischen Schaden mit sich bringen. Nicht nur finanziell. Es kann auch ein enormer Imageschaden entstehen.

Ein großes Problem im Fall des Datenschutz der Zeitaufwand. Prozesse im Unternehmen müssen analysiert werden:

Wo und zu welchem Zweck werden Daten erfasst?
Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Wie werden sie gespeichert und wer hat Zugriff?
Und schließlich müssen alle Informationen und Konzepte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In größeren Unternehmen gibt es dazu oft einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Der nimmt im Unternehmen eine besondere Stellung ein und darf zum Beispiel nicht in einem Interessenskonflikt stehen. Heißt: ein Geschäftsführer oder Abteilungsleiter darf diese Aufgabe nicht wahrnehmen.

Welche alternativen Lösung zum internen Datenschutzbeauftragten gibt es?

Abhilfe schafft hier eine externe Lösung. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter biete ich mit Koell Consulting beispielsweise ein Rundum-Paket an. Von der Erfassung des Ist-Zustands, über die Prüfung und Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien, der Mitarbeiterschulung, bis zur Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts.

Das spart einerseits Zeit und Personalkosten, und gibt andererseits die für Unternehmen existentielle Rechtssicherheit.

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Kontakt

Koell Consulting GmbH
Markus Köll
Spitzäckerweg 3
6460 Imst
ÖSTERREICH
Fax +43 5412 6461420
Mobil +43 6649 203422

Fernwartung & Online-Meeting

Der schnellste Weg für ein Online-Meeting oder zur Hilfe bei akuten Anliegen:

Vor-Ort-Schulungen & Ticketsystem

Hier gelangen Sie zu unserem Schulungsplaner und unserem Ticket-System

Über Koell Consulting

Koell Consulting bietet seit mehr als 15 Jahren erfolgreich Consulting für Tourismus- und Gastronomiebetriebe in den Belangen Prozessoptimierung, Warenwirtschaft, Controlling. Außerdem unterstützen wir Sie in Sachen Datenschutz und ISO 27001.

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